zu den Nachsuchengespannen
Wie in vielen anderen Gegenden auch, ist der Kreis Steinburg mit seinen vielfältigen Landschaften geradezu ein Eldorado für jagdliche Aktivitäten. Ob Flintenjäger oder Büchsenjäger, alle gehen mit Passion und Freude ihrem Hobby nach. Der Kreis Steinburg bietet dazu allerhand verschiedene Möglichkeiten. Im nördlichen und östlichen Kreisgebiet liegt ein Großteil der Jagdarten in der Bejagung des Hochwildes, von dem es vor allem Rot-, Dam- und Schwarzwild gibt. Diese Arten kommen neuerdings auch im nordwestlichen Teil des Kreises vor. Das Niederwild ist im gesamten Kreis vertreten. Einige Arten sind in manchen Revieren nicht so zahlreich, aber dennoch bejagbar. Der südliche und süd-westliche Bereich des Kreises Steinburg ist in besonderem Maße mit Niederwild „gesegnet“. Hier werden teilweise Jahresstrecken an Hasen, Fasanen und Enten erzielt, bei denen sich mancher Jäger wünscht, an dieser jagdlichen Freude teilhaben zu dürfen.
Wie auch immer die Jagd in unserem schönen Kreis Steinburg ausgeübt wird, eines ist unabdingbar damit verbunden: Der gut ausgebildete, mit starkem Finderwillen ausgestattete Jagdhund. Wie aus den
jagdlichen Möglichkeiten ersichtlich, sind dafür Hunde der verschiedensten Arten und Rassen erforderlich. Für die Hochwildjagd werden dafür mehrheitlich Hunde benötigt, die sich im Stöbern
beweisen müssen. Wenn Wild zur Strecke kommt, ist es für jeden Waidmann eine Freude, sich guter Hunde bedient zu haben, die ihm zu dem Erfolg verholfen haben. Wenn das Wild aber nicht gleich zur
Strecke kommt, sondern nachgesucht werden muss, ist es gut zu wissen, dass es Hundeführer mit Hunden gibt, die sich auch dieser Sache mit großem Einsatz annehmen.
Auch bei den Niederwildjagden kommt es vor, dass das Wild nicht gleich tödlich getroffen wird. Für diese Fälle gibt es unter den Jägern etliche, die sich gerade für diese Nachsuchen viel Arbeit
gemacht haben und dann mit ihren Hunden zur Stelle sind. Es ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung für jeden Jäger, einen brauchbaren Hund zur Verfügung zu haben. Auch aus waidmännischer
Sicht ist es für ihn unabdingbar, gute Hunde in seinen Reihen wissen.
An dieser Stelle soll nicht weiter auf einzelne Hunderassen und deren Arbeitsfelder bzw. Prüfungsvoraussetzungen eingegangen werden. Ein grober Abriss der notwendigen „Vorarbeiten“ ist aber
dennoch angebracht: Jeder Jäger hat bestimmte Vorlieben für einen Hund. Der eine mag lieber kleine Hunde, die sich für die Bau- und Stöberjagden eignen; der andere lieber große, um in seinem
Revier der Niederwildjagd nachgehen zu können.
Vom Welpenkauf bis zum ersten Einsatz eines geprüften Jagdhundes vergehen manchmal bis zu drei Jahren. Bereits die ersten Lebensmonate des jungen Hundes müssen dabei intensiv genutzt werden, um
den jungen Jagdgefährten sowohl auf den Hundeführer, als auch auf seine Umwelt zu prägen.
Auch der nötige Grundgehorsam, auf den die komplette weitere Ausbildung aufbaut, muss dem kleinen Hund konsequent beigebracht werden.
Wir Jäger stehen einer breiten Öffentlichkeit gegenüber, die oftmals die Jagd kritisch sieht und sich gegen die Jagd, die Jäger und auch gegen deren Hunde ausspricht. Für sie wäre ein schlecht
ausgebildeter, bzw. ein nur seinen natürlichen Instinkten folgender Hund, der nicht mit seinem „Herrchen“ zusammen arbeitet und sich weder durch Ruf, noch durch Pfiff von seinem Verhalten
abbringen lässt, ein schlechtes Beispiel.
Diesem gilt es bereits in frühester Jugend durch eine konsequente Ausbildung entgegen zu wirken.
Klare Kommandos und deren Durchsetzung im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Hundeführers sind hier unerlässlich. Bei Welpen ist jeder normale Reiz, der auf den kleinen Hund einwirkt, und eine
dosierte Vorgehensweise für die weitere Entwicklung des Hundes wertvoll. Wenn aus dem Welpen ein Junghund wird, heißt es nicht, dass „wir ihn nun erst mal älter werden lassen wollen, er hat ja
sonst gar keine Kindheit gehabt“. Auch in einem Wolfsrudel gibt es keine Phase, in der der Jungwolf an seinem Rudelführer hochspringt, ihm das Essen stiehlt oder durch schlechtes Benehmen
auffällt.
Sämtliche Lebensabschnitte des Jagdhundes werden mit altersentsprechenden Arbeiten und Aufgaben „gespickt“. Im Normalfall folgt im Alter von ca. 1 Jahr für die meisten die erste Prüfung - die
sogenannte Verbandsjugendprüfung (VJP) oder Junghundprüfung. Sie ist in aller Regel eine reine Anlagenprüfung. Dabei soll der Hund seine erblichen Anlagen und Eignung für den späteren Gebrauch
als Jagdhund zeigen. Geprüft wird in den meisten Fällen das Verfolgen der Spur eines nicht mehr sichtbaren Hasen, also der Gebrauch der Nase. Außerdem wird geprüft, ob und wie der Hund ein
bestimmtes Gelände absucht, ob er gefundenes, bzw. mit der Nase wahrgenommenes Wild anzeigt und ob und wie er sich „in den Dienst seines Hundeführers stellt“. Hierbei zeigt sich seine Passion zur
Jagd. Normalerweise wird diese Prüfung vom Hund mit großer Freude absolviert, aber auch hierbei sind erste Unterschiede zu erkennen.
Nachdem diese Prüfung absolviert wurde, beginnt die weitere Ausbildung des Hundes in den unterschiedlichsten Bereichen. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf das Suchen und Bringen von Wild gelegt.
Aber auch der Gehorsam kommt dabei nicht zu kurz. Nach übungsreichen Wochen und Monaten wird der Hund auf einer weiteren Prüfung vorgestellt und kann hierbei sein erlerntes Wissen, aber auch
seine bis dahin schon weit vorangeschrittene Reife für den vielseitigen Jagdgebrauch zeigen. Diese sogenannten Herbstzuchtprüfungen (HZP) werden, wie der Name schon sagt, im Herbst eines jeden
Jahres abgehalten. Dabei ist der Hund in der Regel 1½- 2 Jahre alt. Geprüft wird dabei seine Arbeit sowohl im Feld, wie auch im Wasser. Nach neuerlicher Gesetzgebung muss der Hund noch in einigen
Zusatzfächern geprüft werden, um die sogenannte jagdliche Brauchbarkeit zu erlangen. Dies hat vor allem versicherungsrechtliche Gründe. Da der Hund bis zu diesem Zeitpunkt aber im Gehorsam sehr
gut durchgearbeitet ist, wird er auch diese Prüfung gut bestehen. Die jagdliche Brauchbarkeit ist für den jeweiligen späteren Einsatzzweck des Hundes abzulegen. Im Normalfall besitzt nun der
Hundeführer einen Jagdhund, der seinen persönlichen Ansprüchen genügt.
Es gibt jedoch noch die Möglichkeit, seinen Hund auf eine „Meisterprüfung“ zu führen. Dabei handelt es sich um die Verbandsgebrauchshundeprüfung (VGP). In dieser Prüfung wird der Hund in über 30
einzelnen Fächern geprüft und kann nach Bestehen der VGP mit Recht als Meister bezeichnet werden. Die VGP verlangt dem Hund sämtliche Arbeiten ab, die im Jagdbetrieb vorkommen können.
So muss er im Feld, im Wasser, im Wald, aber auch beim Gehorsam zeigen, was in ihm steckt.
Alle Prüfungen (VJP, HZP, VGP) werden von den unterschiedlichsten Zuchtvereinen, bzw. Jagdhund-vereinigungen ausgeschrieben und abgehalten. Bei welcher Prüfung man sich anmeldet, bleibt
jedem selbst überlassen. Bei allen Prüfungen werden einzelne Gruppen gebildet, in denen sich maximal vier Hunde befinden. In jeder Gruppe befinden sich drei Verbandsrichter. Und jedes Mal ist es
wieder aufregend, seinen Hund prüfen zu lassen.
Es ist ein großer Vorteil, sich einer Ausbildungsgruppe anzuschließen, in der sich oftmals Hunde
der verschiedensten Rassen befinden. Allein schon der Geselligkeit wegen, des Austausches von Erfahrungen, sowie dem Lernen mit- und voneinander sei jedem Hundeführer angeraten, sich einer
solchen Gruppe anzuschließen.
Im Kreis Steinburg sind in 10 Hegeringen 10 gewählte Hundeobleute bereit, jedem Hund und auch seinem Hundeführer den richtigen Weg bis zum
Bestehen der jeweiligen Prüfungen zu zeigen. Auch für sämtliche Fragen rund um den Jagdhund haben diese Personen immer ein offenes Ohr.
Max Petersen
Kreishundeobmann